Finanzierungskriterien
Teilnahme im Ausland
Die Koordinationsstelle übernimmt in der Regel sämtliche
Teilnahmekosten (werden direkt an die veranstaltende Organisation
überweisen). Die Organisatoren können jedoch einen
selber zu bezahlenden Zusatzbeitrag verlangen.
Die TeilnehmerInnen können sich nach Einreichen der Belege
70% der Reisekosten zurückerstatten lassen.
Wichtig: eine Finanzierung ist nur bei vorgängiger Anmeldung
bei der Koordinationsstelle möglich.
Projekte in der Schweiz
Es gelten die gleichen Kriterien wie in den übrigen Programmländern.
Die Schweiz bezahlt jedoch maximal 18000 Franken pro Projekt.
Die genauen Beiträge variieren je nach Aktion und können
den folgenden Tabellen entnommen werden:
• Beiträge für Jugendbegegnungen
• Beiträge für Freiwilligendienst
• Beiträge für Trainings und Seminare
Für Projekte in der Schweiz sind die folgenden Antragstermine
zu beachten:
| Antragstermin |
für Projekte,
die stattfinden |
| 1. Februar |
zwischen dem 1. Mai und dem 30. September |
| 1. April |
zwischen dem 1. Juli und dem 30. November |
| 1. Juni |
zwischen dem 1. September und dem 31. Januar |
| 1. September |
zwischen dem 1. Dezember und dem 30. April |
| 1. November |
zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli |
Wir empfehlen, einen ersten Entwurf des Antrags spätestens
2 Wochen vor dem Termin per Email einzureichen, da dann noch
Korrekturen angebracht werden können.
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